Handy geladen > Kündigung
Sicherlich hat der eine oder andere schon mal sein Privathandy auf Arbeit aufgeladen. In Firmen wo dies nicht ausdrücklich verboten ist, ist es sicherlich kein Problem und kein Arbeitgeber wird deswegen eine Kündigung aussprechen. Doch was macht man denn wenn man sein Handy auflädt. Richtig man beklaut seinen Arbeitgeber und Diebstahl ist ein Kündigungsgrund.
So sah dies auch ein Arbeitgeber aus dem Ruhrgebiet, der seinem Arbeitnehmer wegen Stromdiebstahl eine Kündigung vorlegte. Man muss dazu erwähnen das er regelmäßig sein Privathandy aufgeladen hatte. Der Arbeitnehmer hat nach seiner Kündigung rechtliche Schritte eingeleitet. Das Arbeitsgericht Oberhausen sah den Stromdiebstahl nicht als Kündigungsgrund an und schlug eine Einigung vor. Der Arbeitnehmer sollte sein Job behalten und in Zukunft sein Handy zu hause laden. Der Arbeitgeber lehnte diese Einigung ab.
Zur Hauptverhandlung kam es nicht mehr, der Arbeitgeber zog ohne Angabe der Gründe die Kündigung zurück.
Quelle: golem