Vorratsdatenspeicherung & Rechteinhaber
Wie sicherlich schon bekannt ist, müssen seit 1.1.2008 alle Telefon/Handy Daten beim Provider gespeichert werden. Seit 1.1.2009 ist dies auch Pflicht für die Internetkommunikation. Dies heißt, das alle Daten erfasst werden, welche beim surfen mit seinen PC/Laptop im Internet anfallen. Der Provider ist gesetzlich verpflichtet die Daten für 6 Monate vorzuhalten.
Dies weckt natürlich Begehrlichkeiten bei Rechteinhaber, welche hier eine Chance sehen Filesharer anzugeklagen. So auch geschehen bei einen Pornoproduzenten der seinen neuen Film in Tauschbörsen entdeckte. Nun wollte er die Herausgabe der IP Adressen und die dazugehörigen Nutzer vom Provider anfordern, dieser weigerte sich allerdings und so zog der Produzent vor Gericht.
Das Gericht entschied aber nicht zu Gunsten des Klägers. Das Telekommunikationsgesetz sieht die Nutzung der Daten für Dritte nicht vor, einzig die Verwendung durch Ermittlungsbehörden wie zum Beispiel dem BKA. Und so lautete das Urteil, das der Provider die Daten nicht herausgeben muß.
Können wir nur hoffen das dies so bleibt und nicht eines Tages ein Politiker auf die Idee kommt, die gespeicherten Daten für andere Zugänglich zumachen.
Quelle: heise